Amt Lützow-Lübstorf
- Der Amtsvorsteher -
Bitte denken Sie daran, dass letztmalig im Jahr 2023 die Abgabenbescheide und Zahlungsübersichten verschickt wurden und Sie nur noch einen Bescheid erhalten, wenn sich Änderungen an der Festsetzung ergeben haben. Bitte entnehmen Sie die Fälligkeiten für 2024 und Folgejahre aus dem dafür vorgesehenen Kästchen im Bescheid für 2023.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an das Amt Lützow-Lübstorf, Abteilung Steuern, wenden.
Bitte denken Sie auch weiterhin daran:
| - | Bei den Überweisungen der Beträge das Kassenzeichen anzugeben. Bei fehlerhaftem Verwendungszweck können Zuordnungsprobleme entstehen und das Geld wird zurücküberwiesen. |
| - | Wenn Sie die Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandates nutzen möchten, finden Sie das Formular auf der Amtshomepage oder fordern es über das Steueramt an. |
| - | Das bei Grundstücks- und Erbengemeinschaften jeder Miteigentümer einen Abgabenbescheid erhält und der festgesetzte Betrag dann nur von EINEM, durch die Gemeinschaft festgelegten Einzahler, zu zahlen ist. |