Titel Logo
Schwaaner Amtsreport
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen aus der Amtsverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufruf zur Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson der Stadt und des Amtes Schwaan

Für die Stadt und das Amt Schwaan ist eine gemeinsame Schiedsstelle gem. § 1 SchStG M-V (Schiedsstellengesetz MV) eingerichtet worden. Da die Amtsdauer von 5 Jahren fast abgelaufen ist und auch die derzeitige stellvertretende Schiedsperson durch den Amtsausschuss neu zu wählen ist, sind Neuwahlen erforderlich.

Die stellvertretende Schiedsperson wird für 5 Jahre durch den Amtsausschuss des Amtes Schwaan gewählt.

Die stellvertretende Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Die stellvertretenden Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die stellvertretenden Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Folgende Voraussetzungen für das stellvertretende Schiedsamt sind gem. § 4 SchStG M-V mitzubringen:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Amt Schwaan
  • Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Wenn Sie interessiert sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, dann reichen Sie Ihr Bewerbungsschreiben unter Angabe von

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon-Nr. und E-Mailadresse

bis zum 15.01.2025 bei der Stadt Schwaan, Bürgerservice, Frau Schaak, Pferdemarkt 2, 18258 Schwaan ein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schaak, Sachgebietsleiterin Bürgerservice, Tel.: 03844/8411-47 oder E-Mail: buergerservice@schwaan.de

Allgemeinde Informationen über das Schiedsamt sind auch im Internet unter: www.schiedsamt.de verfügbar.