Laut § 3 (1) der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern (Badegewässerlandesverordnung — BadegewLVO M-V) vom 6. Juni 2008 bestimmt das Gesundheitsamt vor Beginn der Badesaison die Badegewässer. Die an die EU-Kommission zu meldenden Badegewässer werden im Benehmen mit den Gemeinden und kreisfreien Städten bestimmt. Weiterhin fördert das Gesundheitsamt entsprechend § 11 der BadegewLVO M-V die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung dieser Verordnung.
(1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (ABI. EU Nr. L 64 S. 37).
(2) Diese Verordnung gilt für Badegewässer. Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem das Gesundheitsamt mit einer großen Anzahl von Badenden rechnet und für den es kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät und für den kein Badeverbot nach anderen Rechtsvorschriften besteht. Das Gesundheitsamt kann diese Verordnung im Einvernehmen mit den Gemeinden auch auf Abschnitte eines Oberflächengewässers anwenden, bei denen nicht mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist, wenn und soweit dies zum Schutz der Badenden erforderlich ist. In diesem Fall gelten die §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und 2, die §§ 6 bis 7 Abs. 2, 3 und 5, die §§ 8 und 9 uneingeschränkt. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt in Anlehnung an den § 12 und die Berichterstattung gemäß § 13 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1.
Im Amt Schwaan gibt es bisher auf der Badegewässerliste zwei Badestellen. Diese befinden sich an der Warnowbrücke in Schwaan und auf dem Campingplatz Sandgarten.
Nach dieser Verordnung wird es Bürgerinnen ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.
Gemäß § 11 BadegewLVO M-V haben Sie die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.
Ihre Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden richten Sie bitte bis zum 08.03.2024 an:
Amt Schwaan
Bürgerservice
Pferdemarkt 2
18258 Schwaan
Nina Müggenburg
Bürgerservice
Telefon: 03844 8411-53
E-Mail: nina.mueggenburg@schwaan.de