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Schwaaner Amtsreport
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Amtsbereich
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Vereine und Verbände

Leider liegt das eng beieinander und ist unberechenbar, so wie am 29. April. Zunächst gab es am Morgen große Freude über die nichterwartete Lieferung von drei Spendenpaletten Sheba-Katzenfutter der Firma Mars GmbH. Das ist für den Tierschutzverein Schwaan eine riesige Unterstützung bei der Betreuung der vielen Katzen in der Auffangstation und an den Futterplätzen und eine finanzielle Entlastung bei der kostenaufwändigen Tierschutzarbeit. Die ehrenamtliche Tierschutzarbeit wäre ohne umfassende Hilfe mit Futter- und Geldspenden nicht möglich, herzlichen Dank allen Spendern.

Doch kurz darauf wurde die Freude gedämpft durch einen Anruf mit der Bitte um Hilfe bei einem Katzennotfall in der verlängerten Marienstraße in Schwaan. Vor Ort bot sich den Tierschützern ein entsetzliches Bild eines verletzten zehnjährigen Katers, der nicht wie üblich nachts Zuhause war, sondern sich am Morgen des nächsten Tages unter Schock so nach Hause geschleppt hatte. Sofort wurde der Besitzerin geholfen und der Kater in der Tierarztpraxis Rostock-Sievershagen vorgestellt. Das Röntgenbild offenbarte Schlimmes, beide Vorderpfoten waren zertrümmert und müssten amputiert werden. Der Kater hätte dann nicht mehr laufen können, somit wurde schweren Herzens entschieden, den lieben Mitbewohner der Frau einzuschläfern, um ihm weiteres Leid zu ersparen. Die Röntgenbilder deuten darauf hin, dass die Verletzungen an den Vorder-pfoten mit den geraden Knochenbrüchen von einer Klappfalle verursacht wurden. Die Besitzerin des Katers bekam Hinweise, dass so eine Fallenart gegenüber ihrer Wohnung in einer Gartenanlage am Ende des Wiendorfer Weges an den Bahnschienen verwendet wird.

Laut Tierschutzgesetz ist das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen zu schützen, es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Somit sind Schlagfallen verboten, die nicht unversehrt fangen. Leider nutzen einige unbelehrbare Menschen solche Fallen zur „Schädlingsbekämpfung“, um als lästig empfundene Wildtiere wie etwa Waschbär, Marder etc. zu beseitigen, auch mit der Gefahr, damit auch Haustiere wie Katzen zu fangen, schwer zu verletzen oder gar zu töten. Diese Fallenjagd ist jedoch weder mit den Belangen des Artenschutzes noch mit geltendem Tierschutzrecht vereinbar. Vielmehr handelt es sich um eine äußerst grausame Form des Tierfanges bzw. der Tiertötung.

Liebe MitbürgerInnen, helfen Sie mit, so etwas zu vermeiden, schauen Sie nicht weg, wenn Tieren Leid zugefügt wird und sprechen Sie die Verursacher auf den Verstoß an oder melden ihn!

Manfred Poniatowski / Vorsitzender Tierschutzverein Schwaan e.V.