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Schwaaner Amtsreport
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwaan

Bebauungsplan Nr. 12 „An den Obstbaumwiesen"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Ziel dieser Planung ist die Schaffung eines neuen Wohngebietes im südlichen Bereich Schwaans. Damit verbunden sind die Erschließung des Gebiets sowie Ausgleichsflächen.

Die Stadt Schwaan hat in Ihrem Flächennutzungsplan die Fläche südlich des Koppelwegs und Östlich von Böhlenrade bereits als Wohnbaufläche vorgesehen.

Die Fläche von ca. 7,1 ha wird im Osten durch den B-Plan Nr. 3 Koppelweg und den B-Plan Nr. 2 Vorbecker Landweg Ost im Süden durch Ackerflächen, im Westen durch Ackerflächen und im Norden durch den B-Plan Nr. 2 Vorbecker Landweg West begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Schwaan, Flur 6.

Anlass für den Bebauungsplan Nr. 12 „An den Obstbaumwiesen" ist die Abdeckung des Bedarfs der Stadt Schwaan an Wohnraum. Auf Grund seiner Größe und Lage soll der Bebauungsplan die Möglichkeit bieten, in einer gemischten Bauweise Einzel- und Doppelhäuser sowie Reihenhäuser und Mietwohnungsbau zu realisieren.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Schwaan, den 28.04.2026