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Schwaaner Amtsreport
Ausgabe 9/2024
Mitteilungen aus der Amtsverwaltung
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Aufruf zur Bewerbung als Schiedsperson der Stadt und des Amtes Schwaan

Die Stadt und das Amt Schwaan unterhalten eine gemeinsame Schiedsstelle gem. § 1 SchStG M-V (Schiedsstellengesetz MV) mit Sitz in Schwaan.

Mit dem Ablauf der Amtsdauer und dem Ausscheiden einer derzeit gewählten Schiedsperson ist eine Neuwahl erforderlich.

Die Schiedsperson wird für 5 Jahre durch die Stadtvertretung sowie den Amtsausschuss gewählt.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Folgende Voraussetzungen sind für das Schiedsamt gem. § 4 SchStG M-V mitzubringen:

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Vollendung des 25. Lebensjahres

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Wohnsitz im Amt Schwaan

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Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, dann reichen Sie Ihr Bewerbungsschreiben unter Angabe von

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Name, Vorname, Geburtsname

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Anschrift

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Geburtsdatum und Geburtsort

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Beruf

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Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse

bis zum 30.09.2024 bei der Stadt Schwaan, Bürgerservice, Frau Schaak, Pferdemarkt 2, 18258 Schwaan ein.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Schaak, Sachgebietsleiterin Bürgerservice, Tel.: 03844/8411-47 oder E-Mail: cathleen.schaakeschwaan.de zur Verfügung.

Allgemeinde Informationen über das Schiedsamt sind auch im Internet unter: www.schiedsamt.de verfügbar.