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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes über die Satzung zum Wirtschaftsplan 2026

Wirtschaftsplan Abwasser 2026

Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grundlage des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Ver-bandsversammlung durch Beschluss vom 01. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 festgestellt.

1.

Es betragen

1.1.

Im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

1.2.

Im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

Der Gesamtbetrag der Kredite auf

davon im Vorjahr bereits kommunalaufsichtlich genehmigt

2.2.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

2.3.

Die Verbandsumlage

Der Wirtschaftsplan tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Perleberg, den 01.12.2025

gez. Jacobs

Siegel

Verbandsvorsteher

Jede(r) hat das Recht auf Einsichtnahme in den Wirtschaftsplan 2026, einschließlich seiner An-lagen. Dieser liegt in den Geschäftsräumen des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwas-serzweckverbandes Perleberg, Quitzower Straße 48, 19348 Perleberg (in Zi. 2.07) zu jeder-manns Einsicht eine Woche öffentlich aus. Die Auslegung beginnt am 05.01.2026 und endet am 09.01.2026. Es wird um vorherige Anmeldung gebeten, bitte beachten Sie die Sprechzeiten.