Gemeinde Eldena
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldena hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Stuck“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 2.12.2022 ortsüblich im „Grabower Amtsanzeiger“ (Ausgabe 12/2022) dem amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Grabow bekannt gemacht, sowie auf der Internetseite des Amtes Grabow veröffentlicht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß §4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs. 2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Stuck“ wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Das Plangebiet wird derzeit als Grünland genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Stuck“ umfasst auf einer Fläche von 153.537 m² das Flurstück 13/4 in der Flur 2 in der Gemarkung Stuck (teilweise). Es ist in der Abbildung dargestellt.
Planungsziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Fläche mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Nebenanlagen, Erschließungsflächen und möglicher Speichersysteme. Mit der beschlossenen Bebauungsplanung gewährleistet die Gemeinde eine vor allem geordnete und nachhaltige energie- und klimapolitische Entwicklung im Gemeindegebiet und trägt damit dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und fortzuentwickeln. Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit gewährleistet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in einem Normalverfahren (zweistufiges Verfahren) mit einer Umweltprüfung in einem Umweltbericht. Durch eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse werden die Belange des Artenschutzes berücksichtigt.
Planungsziel der Gemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Stuck“, bestehend aus dem Plan und der Begründung erfolgt nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch die Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark Stuck“ in der Zeit
vom Montag, 13.11.2023 bis einschließlich Freitag, 15.12.2023
auf der Internetseite des Amtes Grabow, handelnd für die Gemeinde Eldena, unter
https://www.grabow.de/fruehzeitigen-oeffentlichkeitsbeteiligung-bebauungsplan-solarpark-stuck/
(manuell: www.grabow.de unter „Amt Grabow“ in „Amtsgemeinden“ bei „Gemeinde Eldena“ unter „Ortsrecht“)
Zusätzlich liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Amt Grabow, Haus IV, Berliner Straße 8a, 19300 Grabow während der Dienststunden
| Montag: | 9:00 Uhr – 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 9:00 Uhr – 11:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
und zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (Frau Jenzen, Tel.: 038756/503-83) zur Einsicht für alle Interessierten öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist besteht für alle Interessierten die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Stuck“. Anregungen/Stellungnahmen sollen elektronisch an k.jenzen@grabow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf andere Weise abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Stuck“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Solarpark Stuck“ nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Eldena, den 09.10.2023