Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremmin hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 05.10.2023 nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (Stand September 2023) beschlossen und den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts gebilligt. Es wurde zudem beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Planungsziel ist die Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergienutzung in dem durch eine Standortuntersuchung geeignetem Bereich in der Gemeinde Kremmin, welcher sich im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes Kremmin, südöstlich des vorhandenen Geflügelzuchtbetriebes und angrenzend an das Gemeindegebiet Karstädt, Ortsteil Groß Warnow befindet. Die Änderungsfläche Sondergebiet „Windenergie“ ist ca. 100 ha groß. Das Plangebiet ist im untenstehenden Lageplan dargestellt:
Gemäß § 2a BauGB wird parallel zum Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht zur Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes erstellt.
Mit ausgelegt werden in diesem Zusammenhang folgende umweltbezogene Informationen:
| 1. | Umweltrelevante Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB |
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) weist auf das Vorhandensein eines Schwarzstorchhorstes hin, welcher jedoch nicht mehr besetzt ist. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim fordert eine artenschutzrechtliche Prüfung und bezieht sich damit auch auf die Aussagen vom LUNG, dass das Vorhandensein eines nicht mehr besetzten Schwarzstorchhorstes lokalisiert ist.
| 2. | Umweltbericht |
| Im Umweltbericht als Teil der Begründung wird Folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| Schutzgut Mensch | Kein erheblicher Eingriff |
| Schutzgut Pflanzen / Biotope | Bestandsaufnahme der Biotop- und Nutzungsstrukturen im Plangebiet; keine nach § 18 BbgNatSchAG geschützten Biotope bzw. Vegetationsstrukturen im Untersuchungsgebiet werden berührt; keine erheblichen Eingriffe |
| Schutzgut Tiere | Kein Habitatpotential für störungsempfindliche bzw. besonders geschützte Tierarten innerhalb des Plangebietes; es liegt kein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vor, keine erheblichen Eingriffe |
| Schutzgut Boden | keine Altlasten bzw. Verdachtsflächen; zukünftige Mehrversiegelung gilt als erheblicher Eingriff; erforderlicher Ausgleich erfolgt über Entsiegelungsmaßnahme bzw. über Anpflanzgebot von Gehölzflächen |
| Schutzgut Wasser / Klima / Luft | Kein erheblicher Eingriff |
| Schutzgut Kultur- / Sachgüter | Kein erheblicher Eingriff |
| Schutzgut Landschaft | Entstehung von unvermeidbaren Beeinträchtigungen; entsprechende Maßnahmen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder eines BImSchG-Genehmigungsverfahrens zu treffen |
| Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen | Konkrete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (vorbereitender Bauleitplan), sondern auf der Ebene eines verbindlichen Bauleiplanes oder auf der Ebene eines sich anschließenden BImSchG-Genehmigungsverfahrens zu bestimmen. |
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| Gutachterliche Informationen | |
| Tiere / Artenschutz | Errichtung von WEA bei Kremmin Bericht zur Brutvogelkartierung im Jahr 2022, 15.11.2022, erstellt durch Kriedemann Ing.-Büro für Umweltplanung, Röntgenstraße 8, 19055 Schwerin |
Mit dem Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch die Veröffentlichung des Entwurfes des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ in der Zeit
von Montag, den 13.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 15.12.2023
auf der Internetseite des Amtes Grabow, handelnd für die Gemeinde Kremmin, unter:
https://www.grabow.de/amtliche-bekanntmachung-sachlicher-teilflaechennutzungsplan-windenergie-der-gemeinde-kremmin/
(manuell: www.grabow.de unter „Amt Grabow“ in „Amtsgemeinden“ bei „Gemeinde Kremmin“ unter „Ortsrecht“)
Zusätzlich liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Amt Grabow, Haus IV, Berliner Straße 8a, 19300 Grabow während der Dienststunden
| Montag | 9.00 bis 14.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 bis 11.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
und zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (Frau Jenzen, Tel.: 038756/503-83) zur Einsicht für alle Interessierten öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist besteht für alle Interessierten die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Kremmin. Anregungen/Stellungnahmen sollen elektronisch an k.jenzen@grabow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf andere Weise abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Kremmin unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Grabow, den 06.10.2023