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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Eldena

Gemeinde Eldena

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eldena

Amtliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldena hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Beschluss wurde am 02.12.2022 ortsüblich im „Grabower Amtsanzeiger“ (Ausgabe 12/2022) dem amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Grabow bekannt gemacht, sowie auf der Internetseite des Amtes Grabow veröffentlicht.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß §4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs. 2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

Das Plangebiet wird derzeit als Grünland genutzt. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst auf einer Fläche von 153.537 m², das Flurstück 13/4 in der Flur 2 in der Gemarkung Stuck (teilweise). Es ist in der Abbildung dargestellt.

Planungsziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Fläche mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Nebenanlagen, Erschließungsflächen und möglicher Speichersysteme. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gewährleistet die Gemeinde eine vor allem geordnete und nachhaltige energie- und klimapolitische Entwicklung im Gemeindegebiet und trägt damit dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und fortzuentwickeln. Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit gewährleistet.

Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem Normalverfahren (zweistufiges Verfahren) mit einer Umweltprüfung in einem Umweltbericht. Durch eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse werden die Belange des Artenschutzes berücksichtigt.

Planungsziel der Gemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:

Mit dem Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Plan und der Begründung erfolgt nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch die Veröffentlichung des Vorentwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit

vom Montag, 13.11.2023 bis einschließlich Freitag, 15.12.2023

auf der Internetseite des Amtes Grabow, handelnd für die Gemeinde Eldena, unter

https://www.grabow.de/fruehzeitigen-oeffentlichkeitsbeteiligung-7-aenderung-flaechennutzungsplan-eldena/

(manuell: www.grabow.de unter „Amt Grabow“ in „Amtsgemeinden“ bei „Gemeinde Eldena“ unter „Ortsrecht“)

Zusätzlich liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Amt Grabow, Haus IV, Berliner Straße 8a, 19300 Grabow während der Dienststunden

Montag:

9:00 Uhr – 14:00 Uhr

Dienstag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch:

9:00 Uhr – 11:00 Uhr

Donnerstag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

und zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (Frau Jenzen, Tel.: 038756/503-83) zur Einsicht für alle Interessierten öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht für alle Interessierten die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eldena. Anregungen/Stellungnahmen sollen elektronisch an k.jenzen@grabow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf andere Weise abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eldena unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eldena nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eldena, den 09.10.2023

gez. O. Kann
Bürgermeister