Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Eldena hat in der Gemeindevertretersitzung am 14.12.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Stuck" sowie den dazugehörigen Vorentwurf der Begründung (inkl. Umweltbericht) zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Gemeindegebietes an der Müritz-Elde-Wasserstraße. Die genaue Lage kann der anliegenden Übersichtskarte entnommen werden.
Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Stuck" mit örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörige Vorentwurf der Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Zeit vom
07.11.2024 bis zum 06.12.2024
auf der Internetseite des Amtes Grabow unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.grabow.de/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteilungung-bebauungsplan-campingplatz- stuck/
Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/baugortal/Bauleitplaene
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Bauamt des Amtes Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Erdgeschoss im Flurbereich während der Dienstzeiten.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch an bauleitplanung@grabow.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Amt Grabow
Bauamt
Am Markt 1, 19300 Grabow
Mail: bauleitplanung@grabow.de
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Eldena, den 17.10.2024
Anlage: Übersichtskarte