Betr.: | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes |
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 i V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldena hat am 14.12.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung (inkl. Umweltbericht) gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stuck". Die Lage des Änderungsbereiches ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Zeit
vom 07.11.2024 bis zum 06.12.2024
auf der Internetseite des Amtes Grabow unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.crabow.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-6-aendeung-flaechennutzuncsplan-eldena/
Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Bauamt des Amtes Grabow,19300 Grabow; Am Markt 1, Haus 2, Erdgeschoss im Flurbereich während der Dienstzeiten.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch an bauleitplanung@grabow.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Amt Grabow
Bauamt
Am Markt 1, 19300 Grabow
Mail: bauleitplanung@grabow.de
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ferner weist die Gemeinde Eldena darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Eldena, den 17.10.2024
Anlage: Übersichtskarte