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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Eldena

Übersichtsplan zur Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Eldena „WB 2 – Bresegarder Straße“

3. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Eldena „WB 2 – Bresegarder Straße“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung Eldena hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 den Entwurf zur 3. Ände- rung des Bebauungsplans Nr. 2 „WB 2 – Bresegarder Straße“ sowie den dazugehörigen Ent- wurf der Begrünung inkl. Umweltbericht für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt und bestimmt.

Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „WB 2 – Bresegarder Straße“ befindet sich im Westen der Ortsteils Eldena. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch:

-

im Osten:

die Straße „An der Bahn“;

-

im Norden:

die Rückseiten der Wohnbebauung an der „Bresegarder Straße“;

-

im Westen:

durch die Flurstücke 449/11, 447/2 und 496 der Flur 4 Gemarkung Eldena;

-

im Süden:

durch einen unbefestigten Landweg (Flurstücke 69, 71 der Flur 5 Gemarkung Eldena.

Insgesamt beträgt die Größe des Plangebietes rund 9,5 ha.

Durch die Gemeindevertretung wurden in der Sitzung am 09.12.2021 folgende Planungsziele für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „WB 2 Bresegarder Straße“ formuliert:

1.

Änderungen bauörtlichen Vorschriften- Vereinfachung,

2.

Kleinteilige Änderungen bzw. Anpassungen von Erschließungsanlagen

3.

Änderungen von Gebietsausweisungen

In Teilbereichen ist aufgrund der nachgefragten Bebauungsmöglichkeiten eine Anpassung des Festsetzungsgefüges sinnvoll.

Geplant ist auch die Realisierung von Klein- und Kleinstwohnformen (Tiny Houses).

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „WB 2 – Bresegarder Straße“, die Begründung zum Bebauungsplan, der Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

11.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

im Internet unter:

https://www.grabow.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-3-aenderung-bplan-wb2/

sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in der Zeit vom 11.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag

9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Dienstag

9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Mittwoch

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (bauleitplanung@grabow.de oder telefonisch über 038756/503-83).

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen öffentlich aus:

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Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Schutzgebiete, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter;

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die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Artenschutz, Waldschutz, Boden, Kulturgüter.

Eldena, den 21.10.2025

gez. Oliver Kann
Bürgermeister
Gemeinde Eldena