Übersichtsplan zur Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung für die 8. Änderung des Flächennut- zungsplans der Gemeinde Eldena (Planteil A/2)
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung Eldena hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt und bestimmt.
Das Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft zwei Mischgebiete entlang der Straße „An der Bahn“ zwischen der „Bresegarder Straße“ und der Verlängerung der „Friedensstraße“. Die Größe des Änderungsbereichs rund 2,6 ha.
Durch die Gemeindevertretung wurde in der Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, die gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen zu ändern. Die Notwendigkeit der Änderung ergibt sich aus der parallel beschlossenen 3. Änderung des Bebauungsplanes „WB 2 Bresegarder Straße".
Der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung zur Änderung, der Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
11.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
im Internet unter:
https://www.grabow.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-8-aenderung-fnp-eldena/
sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in der Zeit vom 11.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich, während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (bauleitplanung@grabow.de oder telefonisch über 038756/503-83).
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen öffentlich aus:
| - | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Schutzgebiete, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter; |
| - | die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Artenschutz, Waldschutz, Boden, Kulturgüter. |
Eldena, den 21.10.2025