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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Muchow

Betr.:

Bebauungsplan „Solarpark Muchow"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.12023 sowie Änderung vom 19.09.2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Muchow hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Muchow" beschlossen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.20024 erfolgte eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.2023.

Das Gebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Muchow" einschließlich Änderung umfasst den Bereich der Flurstücke 45, 46/2, 47, 49, 50/3, 52/2, 52/3, 53/4, 53/5, 54, 55, 56/2, 57/3, 57/4, 58, 76/2, 79 der Flur 2, Gemarkung Muchow, die Flurstücke 8/1, 8/2, 9, 10, 11 der Flur 3, Gemarkung Muchow und die Flurstücke 241, 242, 243 der Flur 5 der Gemarkung Muchow und liegt nordwestlich der Gemeinde Muchow.

Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Ziel des o. g. Bebauungsplans soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Photovoltaik" (SO Solar) gern. § 1 Abs. 2 Nr. 12 BauNVO i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Ne-benanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Muchow, den 19.11.2024