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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Grundsteuerrecht: Änderung für Grundstückseigentümer ab dem 01.01.2025

Für Grundstückseigentümer ändert sich ab dem 01.01.2025 das Grundsteuerrecht grundlegend. Aufgrund der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die neuen Grundsteuerbescheide ergehen Anfang 2025. Da die Reform mit erheblichem Aufwand verbunden war und ist und die Zeit leider entsprechend knapp, bitten wir um Verständnis, wenn nicht sofort alles reibungslos läuft und Sie Ihren Abgabenbescheid nicht wie gewohnt pünktlich Anfang Januar im Briefkasten vorfinden. Zur Vorbereitung auf die Veränderungen im Bewertungsverfahren und den damit angepassten Hebesätzen möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick mit den wichtigsten Fragen und Antworten präsentieren.

Das Wichtigste zuerst!

Die Festsetzung erfolgt in drei Stufen

(detaillierte Ausführungen ab 1. Was ist die Grundsteuer?)

1.

Finanzamt stellt den Grundsteuerwert auf Grundlage der übermittelten Feststellungserklärung fest

Keine Zahlungsaufforderung! Einspruch beim zuständigen Finanzamt

2.

Ausfertigung des Grundsteuermessbescheides an Grundstückseigentümer und zuständige Stadt/Gemeinde

Keine Zahlungsaufforderung! Einspruch beim zuständigen Finanzamt

3.

Die Grundsteuer wird mit dem Grundsteuerbescheid bekanntgegeben

Zahlungsaufforderung der zuständigen Stadt/Gemeinde! Gegen den Bescheid kann bei der zuständigen Stadt/Gemeinde Widerspruch eingelegt werden.

ACHTUNG: Der Widerspruch hat nur Erfolg, wenn in dem Bescheid Fehler enthalten sind, wie zum Beispiel: Es wurde nicht der richtige Eigentümer angeschrieben. Einspruch gegen den Grundsteuer Messbetrag kann nur beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden!

Kontakt:

Finanzamt Hagenow, Steegener Chaussee 8, 19230 Hagenow

Telefon: 0385 588 51 000 Telefax: 0385 588 51 500

E-Mail: poststelle@finanzamt-hagenow.de