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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Wohngeldreform 2023

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes vor allem drei Komponenten enthalten:

  • die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll,

  • die Einführung einer Klimakomponente und

  • eine Anpassung der Wohngeldformel.

Die Rechtsänderungen bewirken, dass wesentlich mehr Bürger und Bürgerinnen Anspruch auf Wohngeld haben werden.

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Über den Link https://wohngeld-mv.de/Rechner/ können Sie Ihren Wohngeldanspruch für das kommende Jahr bereits online prüfen.

Wohngeldanträge finden Sie online unter dem Link

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/wohngeld/wohngeldformulare/

Auch auf der Internetseite der Stadt Grabow www.grabow.de können Sie die Anträge abrufen. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 038756 50397 und per E-Mail unter info@grabow.de.

Wir sind auch zu den jeweiligen Öffnungszeiten persönlich in der Wohngeldbehörde in der Berliner Straße 8A zu erreichen.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist.

Bisherige Wohngeldbeziehende können zum 02.01.2023 mit einer Erhöhung des Zuschusses rechnen.

Aufgrund der hohen Energiepreise wird im Winter 2023 nochmals ein einmaliger Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die im Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.

Ihre Wohngeldbehörde