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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Perleberg

Beschluss-Nr.: 07/78/22  — 28.11.2022

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2022 folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„(2)

Die Mengengebühr beträgt ab dem 01.01.2023 bei Grundstücken, für die ein Beitrag zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gezahlt wurde 3,82 €/m3. Die Mengengebühr beträgt ab dem 01.01.2023 bei Grundstücken, für die kein Beitrag zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gezahlt wurde 4,34 €/m3.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Perleberg, den 28.11.2022

Klann

Siegel

Verbandsvorsteherin