Beschluss-Nr.: 07/78/22 — 28.11.2022
Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2022 folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 beschlossen:
Die Gebührensatzung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
| „(2) | Die Mengengebühr beträgt ab dem 01.01.2023 bei Grundstücken, für die ein Beitrag zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gezahlt wurde 3,82 €/m3. Die Mengengebühr beträgt ab dem 01.01.2023 bei Grundstücken, für die kein Beitrag zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage gezahlt wurde 4,34 €/m3.“ |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Perleberg, den 28.11.2022
| Klann | Siegel |
| Verbandsvorsteherin | |