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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Perleberg

Beschluss-Nr.: 08/78/22 — 28.11.2022

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2022 folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„(2) Die Mengengebühr beträgt:

a)

52,00 € pro m3 nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe.

b)

29,52 € pro m3 nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ohne biologische Reinigungsstufe.“

2.

§ 4 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

„(7) Die Mengengebühr beträgt

a)

bei abflusslosen Sammelgruben mit Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zur befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche 8,25 € pro m3,

b)

bei abflusslosen Sammelgruben ohne einen solchen Absaugstutzen 9,00 € pro m3.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Perleberg, den 28.11.2022

Klann

Siegel

Verbandsvorsteherin