Beschluss-Nr.: 08/78/22 — 28.11.2022
Die Verbandsversammlung hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2022 folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 beschlossen:
Die Gebührensatzung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes für die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen vom 03.12.2018 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: | |
| „(2) Die Mengengebühr beträgt: | ||
| a) | 52,00 € pro m3 nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe. | |
| b) | 29,52 € pro m3 nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ohne biologische Reinigungsstufe.“ | |
| 2. | § 4 Abs. 7 wird wie folgt geändert: | |
| „(7) Die Mengengebühr beträgt | ||
| a) | bei abflusslosen Sammelgruben mit Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zur befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche 8,25 € pro m3, | |
| b) | bei abflusslosen Sammelgruben ohne einen solchen Absaugstutzen 9,00 € pro m3.“ | |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Perleberg, den 28.11.2022
| Klann | Siegel |
| Verbandsvorsteherin | |