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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Verlängerung der Umsatzsteuerpflicht

Kommunen werden umsatzsteuerpflichtig

Das neue Umsatzsteuerrecht sollte zum 01.01.2023 eingeführt werden. Im Dezember 2022 entschieden Bundestag und Bundesrat, dass die Optionsregelung für das neue Umsatzsteuerrecht für zwei weitere Jahre gilt. Damit greift Paragraph 2b UStG erst zum 1. Januar 2025. Das ist der Stichtag, zu dem unsere Amtsgemeinden verpflichtet sind, die Umsatzsteuer abzuführen.

Warum müssen Kommunen Umsatzsteuern abführen?

Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen bezieht sich auf Leistungen eines öffentlichen Anbieters, die aber auch von einem privaten Anbieter erbracht werden können. Bisher wurde dafür keine Umsatzsteuer erhoben.

Die EU sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung und entschied schon im Jahr 2015, dass bestimmte von öffentlichen Anbietern erbrachte Leistungen denen der Privatwirtschaft gleichzusetzen sind. Zur Umsetzung wurde den Mitgliedsstaaten eine mehrjährige Frist gesetzt, die nun nochmal um zwei Jahre verlängert wurde.

Was bedeutet das für unseren Amtsbereich?

Derzeit wird geprüft, welche Leistungen in den Kommunen des Amtes steuerpflichtig sind und welche nicht. In Grabow wird dies beispielsweise das Waldbad betreffen.

Wie überall gilt aber: Öffentlich-Rechtliche Leistungen wie beispielsweise die Gebühren für einen Personalausweis oder für Beurkundungen bleiben weiterhin umsatzsteuerfrei.