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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust

Der Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust gibt hiermit die neuen Gebührenmaßstäbe ab dem 01.01.2023 bekannt:

Gebührenmaßstäbe der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung ab dem 01.01.2023

1) Gebührensätze für Kleinkläranlagen

Grundgebührensatz:

36,00 EUR / Jahr pro zu entsorgendem Grundstück

Verbrauchsgebühr:

21,32 EUR / m³ (nach der Menge des abgesaugtem und abgefahrenen Fäkalschlammes)

2) Gebührensätze für abflusslose Gruben

Grundgebührensatz:

90,00 EUR / Jahr pro zu entsorgendem Grundstück

Verbrauchsgebühr:

6,25 EUR / m³ (nach der Menge welche aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführt und durch Wasserzähler ermittelt wird)

3) Restentleerung:

Gebühr:

131,30 EUR (Endreinigung von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben)

Die jeweilige Benutzungsgebühr wird gesondert berechnet.

4) Havariefahrt:

Havariefahrten sind umgehende Entleerungen, welche außerhalb einer geplanten Terminierung durch den Kunden angefordert werden. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

5) Fehlfahrt:

Fehlfahrten sind Fahrten, die nach erfolgter Terminvereinbarung mit dem Abfuhrunternehmen aus Gründen, die der Gebührenschuldner zu verantworten hat, nicht zu einer Abfuhr geführt haben. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Gebührenmaßstäbe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung ab dem 01.01.2023

Benutzungsgebühr:

5,50 EUR / m³ nach der Menge welche aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführt und durch Wasserzähler ermittelt wird

Grundgebührensätze:

beträgt in Abhängigkeit der Zählergröße jährlich:

Q3

2,5 m³/h

Q3

4 m³/h

Q3

10 m³/h

Q3

16 m³/h

Q3

25 m³/h

Q3

40 m³/h

Q3

63 m³/h

Q3

100 m³/h

Q3

250 m³/h

Der Gebührensatz für Niederschlagswasser beträgt 0,47 EUR je Berechnungseinheit.

Gebührenmaßstäbe der Wassergebühr ab dem 01.01.2023

Verbrauchsgebühr:

2,62 EUR / m³ brutto Trink- und Betriebswasserbezug

Grundgebührensätze:

beträgt bei der Verwendung von WZ jährlich:

Q3

2,5 m³/h

Q3

4 m³/h

Q3

10 m³/h

Q3

16 m³/h

Q3

25 m³/h

Q3

40 m³/h

Q3

63 m³/h

Q3

100 m³/h

Q3

250 m³/h

Die Gebühr für Abzugszähler beträgt 28,56 EUR brutto jährlich.

Die Nutzungsgebühr für ein Standrohr beträgt 29,75 € brutto je angefangene Woche.