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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Abgabenbescheide Grundsteuer werden versandt!

Die ersten Grundsteuerbescheide 2025 für Grundstückseigentümer sind bereits zugestellt oder auf dem Weg zu Ihnen. Dies erfolgt für Gemeinden mit einer bereits gültigen Hebesatzsatzung (alle bis auf Brunow und Karstädt). Die jeweilige Satzung Ihrer Gemeinde finden sie auf unserer Website.

Hier eine Übersicht über die jeweils gültigen Hebesätze:

Im Amtsanzeiger Nr. 12 vom 06.12.2024 Seite 7 wurde bereits über die Änderungen für die Grundstückseigentümer informiert. Hier noch einmal das wichtigste in Kürze:

Die Festsetzung erfolgt in drei Stufen

1.

Finanzamt stellt den Grundsteuerwert auf Grundlage der übermittelten Feststellungserklärung fest.

Keine Zahlungsaufforderung! Einspruch beim zuständigen Finanzamt

2.

Ausfertigung des Grundsteuermessbescheides an Grundstückseigentümer und zuständige Stadt/Gemeinde

Keine Zahlungsaufforderung! Einspruch beim zuständigen Finanzamt

3.

Die Grundsteuer wird mit dem Grundsteuerbescheid bekanntgegeben.

Zahlungsaufforderung der zuständigen Stadt/Gemeinde! Gegen den Bescheid kann bei der zuständigen Stadt/Gemeinde Widerspruch eingelegt werden. ACHTUNG: Der Widerspruch hat nur Erfolg, wenn in dem Bescheid Fehler enthalten sind (z.B. Es wurde nicht der richtige Eigentümer angeschrieben.). Einspruch gegen den Grundsteuer Messbetrag kann nur beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden!

Kontakt: Finanzamt Hagenow, Steegener Chaussee 8, 19230 Hagenow

Telefon: 0385 588 51 000 Telefax: 0385 588 51 500

E-Mail: poststelle@finanzamt-hagenow.de

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter www.grabow.de. | Menüpunkt: Verwaltung – wichtige Mitteilungen.