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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes über die Satzung zum Wirtschaftsplan 2023

Wirtschaftsplan Trinkwasser 2023

Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2023

Auf Grundlage des § 7 Nr. 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 28. November 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt.

1.

Es betragen

Plan 2023

1.1.

Im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

1.2.

Im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

Der Gesamtbetrag der Kredite auf

davon im Vorjahr bereits kommunalaufsichtlich genehmigt

2.2.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

2.3.

Die Verbandsumlage

Der Wirtschaftsplan tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Perleberg, den 09.02.2023

gez. Klann

Siegel

Verbandsvorsteherin
Hinweis:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Punkt 2.1. der Satzung zum Wirtschaftsplan 2023 ist durch den Landrat des Landkreises Prignitz als allgemeine untere Landesbehörde mit Datum vom 03. Februar 2023, Aktenzeichen 12.02 schu - 8/ 2023, erstellt worden.

Jeder kann in den Wirtschaftsplan einschließlich Anlagen in den Geschäftsräumen des West-prignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Perleberg, Quitzower Straße 48 in Zi. 2.03 während der üblichen Dienststunden Einsicht nehmen.