| Hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung Eldena hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 beschlossen, für das Gebiet
| - | auf der Westseite der Straße „An der Bahn" und |
| - | zwischen der Wohnbebauung an der „Bresegarder Straße" im Norden und einem unbefestigten Landweg im Süden |
die 8. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Die Lage des Plangebietes der 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
In ihrer Sitzung am 30.01.2025 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der dazugehörige Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit vom
10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
auf der Internetseite des Amtes Grabow und folgendem Link veröffentlicht.
https://www.grabow.de/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung-8-aenderung-fnp-eldena/
Zudem werden die Unterlagen auch in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Bauamt des Amtes Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Erdgehschoss im Flurbereich während der Dienstzeiten.
| Montag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per Mail an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden, z.B. schriftlich per Post oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Eldena, den 17.02.2025
gez. Oliver Kann |
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Bürgermeister der Gemeinde Eldena | (Siegelabdruck) |