| Hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Außerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung Eldena hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, für das Gebiet
| - | auf der Westseite der Straße „An der Bahn" und |
| - | zwischen der Wohnbebauung an der „Bresegarder Straße" im Norden und einem unbefestigten Landweg im Süden |
die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „WB 2 - Bresegarder Straße" aufzustellen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
In ihrer Sitzung am 20.10.2022 hat die Gemeindevertretung Eldena den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Änderungen gebilligt. Die Änderungen wurden in den Vorentwurf eingearbeitet.
Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Vorentwurf der Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
auf der Internetseite des Amtes Grabow und folgendem Link veröffentlicht.
https://www.grabow.de/fruezeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung-3-aenderung-Bplan-WB2/
Zudem werden die Unterlagen auch in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Bauamt des Amtes Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Erdgeschoss im Flurbereich während der Dienstzeiten.
| Montag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per Mail an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.