Die Stadtvertretung der Stadt Grabow hat am 1. März 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Grabow südlich des Fliederweges und östlich der Landesstraße L072. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 60/10, 61/4, 63/2, 64/1, 70/3, 71/4, 177 (teilweise) und 179 der Flur 43 der Gemarkung Grabow Stadt (vgl. Übersichtsplan). Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,26 ha.
Die Kapazitäten der hier bestehenden Lebensmärkte stoßen aufgrund einer erhöhten Nachfragesituation sowie veränderten Gestaltungsanforderungen (breitere Gänge, energetische Bauweise) an ihre Grenzen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Märkte mit einer künftigen Verkaufsfläche von insgesamt etwa 2.860 qm beabsichtigt.
Hierzu soll der am 7. März 2008 in Kraft getretene Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg" in Teilen geändert werden. Planungsziel ist die planungsrechtliche Änderung einzelner zeichnerischer und textlicher Festsetzungen, um den geplanten Neubau der bestehenden Lebensmittelmärkte zu ermöglichen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Hierbei gelten die Vorschriften nach § 13 a BauGB bzw. nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe umweltbezogener Informationen, von der zusammenfassenden Erklärung sowie von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, abgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens werden die Umweltbelange (wie Artenschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz) dennoch geprüft und in der Begründung dokumentiert. Im Übrigen gelten im beschleunigten Verfahren mögliche Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wird eine zweistufige Beteiligung durchgeführt, wobei sich die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange beteiligen können. Art und Zeitraum der öffentlichen Auslegungen werden getrennt bekanntgemacht.
Grabow, den 21.03.2023