Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Prislich
Betr.: | Bebauungsplan „Bürgersolarpark Büdner Acker“ |
Hier: | Bekanntmachung des Vorentwurfes Bebauungsplan „Bürgersolarpark Büdner Acker“ der Gemeinde Prislich, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Büdner Acker“ vom 14.07.2023, wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Flächen nordwestlich des Ortsteils Prislich begonnen.
Die Gemeinde Prislich hat auf ihrer Sitzung am 08.12.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Büdner Acker“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Büdner Acker“ ist in der beigefügten Abbildung dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 93,4 ha. Der Geltungsbereich unterteilt sich auf sechs Teilgeltungsbereiche. TG1 erstreckt sich auf die Flurstücke 309/2, 395, 396, 397, 398, 399/1, 399/2, 400, 414/2, 415, 416,417, 418,419, 421/2, 421/3, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 487/2, 487/3, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 499 tlw., 541, 542, 543, 544, 545, 546/2, 547/1, 548, innerhalb der Flur 2, Gemarkung Prislich, TG2 erstreckt sich auf die Flurstücke 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 444, 445, innerhalb der Flur 2, Gemarkung Prislich, TG3 erstreckt sich auf die Flurstücke 550, 551, 552, 553, 554, 555, 556, innerhalb der Flur 2, Gemarkung Prislich, TG4 erstreckt sich auf die Flurstücke 558, 559/1, 560/2, 561, 562, 563 und 564, innerhalb der Flur 2, Gemarkung Prislich, TG5 erstreckt sich auf die Flurstücke 522, 523, 524, 525, 526/1, 527/2, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 538, innerhalb der Flur 2, Gemarkung Prislich und TG6 erstreckt sich auf die Flurstücke 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 411/1, 412, innerhalb der Flur 2, Gemarkung Prislich.
Da derzeit nicht die Verfügbarkeit einiger Flächen vorliegt, wurden diese Bereiche in der Planungsphase des Vorentwurfes nicht aufgenommen. Hier handelt es sich um folgende Flurstücke 401, 435, 446, 477, 500, 539, 540, 549, 557 und 571, der Flur 2, Gemarkung Prislich. Sollte sich im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit eröffnen, diese Flächen in das Plangebiet miteinzubeziehen, kann dies bis spätestens zur Entwurfsfassung der Planung erfolgen.
Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Klimaschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Prislich „Bürgersolarpark Büdner Acker“ mit Stand November 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
08.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024
auf der Homepage des Amtes Grabow unter dem Link
https://www.grabow.de/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung-bebauungsplan-buergersolarpark-buedner-acker/
(manuell: www.grabow.de unter „Amt Grabow“ in „Amtsgemeinden“ bei „Gemeinde Prislich“ unter „Ortsrecht“) veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Montag: | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 bis 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung mit Frau Kerstin Jenzen (k.jenzen@grabow.de, Tel.: 038756-503-83).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an kerstin.jenzen@grabow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e der DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnehmen ohne Absenderadresse abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Prislich, den 07.03.2024