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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Prislich

Betr.:

Bebauungsplan „Bürgersolarpark Neese 1“

Hier:

Bekanntmachung des Vorentwurfes Bebauungsplan „Bürgersolarpark Neese 1“ der Gemeinde Prislich, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Neese 1“ vom 14.07.2023, wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Flächen südlich des Ortsteils Neese begonnen.

Die Gemeinde Prislich hat auf ihrer Sitzung am 08.12.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Neese 1“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Neese 1“ ist in der beigefügten Abbildung dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 45,1 ha. Der Geltungsbereich unterteilt sich in drei Teilgeltungsbereiche. SO 1 erstreckt sich auf die Flurstücke 115/2, 116/3 und 117, innerhalb der Flur 1, Gemarkung Neese, SO2 erstreckt sich auf die Flurstücke 298, 300, 301 und 302, innerhalb der Flur 1, Gemarkung Neese und SO3 erstreckt sich auf die Flurstücke 427, 428, 429/2 und 431, innerhalb der Flur 1, Gemarkung Neese.

Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Klimaschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Prislich „Bürgersolarpark Neese 1“ mit Stand November 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

08.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

auf der Homepage des Amtes Grabow unter dem Link

https://www.grabow.de/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung-buergersolarpark-neese-1/

(manuell: www.grabow.de unter „Amt Grabow“ in „Amtsgemeinden“ bei „Gemeinde Prislich“ unter „Ortsrecht“)

veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Montag:

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung mit Frau Kerstin Jenzen (k.jenzen@grabow.de, Tel.: 038756-503-83).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an k.jenzen@grabow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e der DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnehmen ohne Absenderadresse abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Prislich, den 07.03.2024

gez. Udo Winterfeldt
Bürgermeister