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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Der Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust gibt hiermit die neuen Gebührenmaßstäbe ab dem 01.01.2024 bekannt:

Gebührenmaßstäbe der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung ab dem 01.01.2024

1) Gebührensätze für Kleinkläranlagen

Grundgebührensatz:

36,00 EUR / Jahr pro zu entsorgendem Grundstück

Verbrauchsgebühr:

19,16 EUR / m³ (nach der Menge des abgesaugtem und abgefahrenen Fäkalschlammes)

2) Gebührensätze für abflusslose Gruben

Grundgebührensatz:

90,00 EUR / Jahr pro zu entsorgendem Grundstück

Verbrauchsgebühr:

9,56 EUR / m³ (nach der Menge welche aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführt und durch Wasserzähler ermittelt wird)

3) Restentleerung:

Gebühr:

131,30 EUR (Endreinigung von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben)

Die jeweilige Benutzungsgebühr wird gesondert berechnet.

4) Havariefahrt:

Havariefahrten sind umgehende Entleerungen, welche außerhalb einer geplanten Terminierung durch den Kunden angefordert werden. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

5) Fehlfahrt:

Fehlfahrten sind Fahrten, die nach erfolgter Terminvereinbarung mit dem Abfuhrunternehmen aus Gründen, die der Gebührenschuldner zu verantworten hat, nicht zu einer Abfuhr geführt haben. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Gebührenmaßstäbe der Wassergebühren ab dem 01.01.2024

Verbrauchsgebühr:

2,25 EUR / m³ netto zuzügl. 7 % USt. Trink- und Betriebswasserbezug

Grundgebührensätze:

beträgt bei der Verwendung von WZ jährlich

Q3 2,5 m³/h

100,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 4 m³/h

160,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 10 m³/h

400,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 16 m³/h

640,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 25 m³/h

1.000,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 40 m³/h

1.600,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 63 m³/h

2.520,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 100 m³/h

4.000,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Q3 250 m³/h

10.000,00 EUR netto

zuzügl. 7% USt.

Die Gebühr für Abzugszähler beträgt 24,00 EUR netto zuzügl. 7% USt. jährlich.

Die Nutzungsgebühr für ein Standrohr beträgt 25,00 € netto zuzügl. 7% USt. je angefangene Woche.

Gebührenmaßstäbe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung ab dem 01.01.2024

Benutzungsgebühr:

4,89 EUR / m³ nach der Menge welche aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführt und durch Wasserzähler ermittelt wird

Grundgebührensätze:

beträgt in Abhängigkeit der Zählergröße jährlich:

Q3 2,5 m³/h

140,00 EUR

Q3 4 m³/h

224,00 EUR

Q3 10 m³/h

560,00 EUR

Q3 16 m³/h

896,00 EUR

Q3 25 m³/h

1.400,00 EUR

Q3 40 m³/h

2.240,00 EUR

Q3 63 m³/h

3.528,00 EUR

Q3 100 m³/h

5.600,00 EUR

Q3 250 m³/h

14.000,00 EUR

Der Gebührensatz für Niederschlagswasser beträgt 0,57 EUR je Berechnungseinheit.