Quelle: Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid - Regierungsportal M-V
Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum die Umschreibung der Grundsteuer nach Eigentümerwechseln so lange dauert. Wir informieren Sie über die Hintergründe.
Die Grundsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen und finanziert wichtige Aufgaben wie Straßenbau, Kitas und Schulen.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Im Amt Grabow sind rund 6.300 Fälle zu bearbeiten. Gleichzeitig bestehen durch die Grundsteuerreform erhebliche Rückstände in den Finanzämtern.
Bei Eigentümerwechseln gilt: Änderungen kann die Gemeinde nicht selbst vornehmen. Grundlage ist die sogenannte „Zurechnungsfortschreibung“ durch das Finanzamt, die in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird.
Aufgrund der aktuellen Bearbeitungszeiten kann sich diese Umschreibung um mehrere Monate oder länger verzögern.
Bis zur Mitteilung des Finanzamtes bleibt der bisherige Eigentümer zahlungspflichtig – auch dann, wenn der neue Eigentümer bereits im Grundbuch steht.
Erst danach kann die Gemeinde den Steuerbescheid anpassen.
Überzahlungen werden selbstverständlich erstattet.
Die Grundsteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und immer an das Grundstück gebunden – nicht an einzelne Personen.
Wir bitten um Verständnis für die derzeitige Situation und stehen für Fragen sowie Auskünfte gern zur Verfügung.