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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Grundsteuer: Warum sich Änderungen verzögern

Quelle: Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid - Regierungsportal M-V

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum die Umschreibung der Grundsteuer nach Eigentümerwechseln so lange dauert. Wir informieren Sie über die Hintergründe.

So wird die Grundsteuer berechnet

Die Grundsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen und finanziert wichtige Aufgaben wie Straßenbau, Kitas und Schulen.

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Eigentümer geben eine Erklärung ab
  • das Finanzamt ermittelt Grundsteuerwert und Messbetrag
  • die Gemeinde setzt mit ihrem Hebesatz die endgültige Steuer fest

 

 

Warum kommt es zu Verzögerungen?

Im Amt Grabow sind rund 6.300 Fälle zu bearbeiten. Gleichzeitig bestehen durch die Grundsteuerreform erhebliche Rückstände in den Finanzämtern.

Bei Eigentümerwechseln gilt: Änderungen kann die Gemeinde nicht selbst vornehmen. Grundlage ist die sogenannte „Zurechnungsfortschreibung“ durch das Finanzamt, die in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird.

Aufgrund der aktuellen Bearbeitungszeiten kann sich diese Umschreibung um mehrere Monate oder länger verzögern.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Bis zur Mitteilung des Finanzamtes bleibt der bisherige Eigentümer zahlungspflichtig – auch dann, wenn der neue Eigentümer bereits im Grundbuch steht.

Erst danach kann die Gemeinde den Steuerbescheid anpassen.

Überzahlungen werden selbstverständlich erstattet.

Infokasten: Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und immer an das Grundstück gebunden – nicht an einzelne Personen.

  • Mehrere Eigentümer haften gemeinsam (gesamtschuldnerisch)
  • Die Gemeinde richtet den Bescheid an die Eigentümergemeinschaft
  • Eine Aufteilung der Grundsteuer nach Eigentumsanteilen ist nicht möglich

Wir bitten um Verständnis für die derzeitige Situation und stehen für Fragen sowie Auskünfte gern zur Verfügung.

Ihr Amt für Finanzen