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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Achtung: Bade-und Schwimmverbot in der Elde

Aufgrund der ansteigenden Temperaturen informiert das Amt für Ordnung und Soziales über das Bade- und Schwimmverbot in der Elde im Bereich des Stadtkernes vom Hafen bis hin zur Rosewiese.

Gemäß § 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist das Baden und Schwimmen

a.

im Bereich bis zu 100,00 m ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt,

b.

im Schleusenbereich, …

verboten.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Des Weiteren ist das Baden und Schwimmen in diesem Bereich lebensgefährlich.

Bitte sprechen Sie auch mit Ihren Kindern.