Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung der Stadt Grabow hat am 1. März 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“ beschlossen. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Grabow hat am 3. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans gebilligt.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Stadt Grabow und östlich der Landesstraße 072. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 60/10, 61/4, 63/2, 64/1, 70/3, 71/4, 177 (teilweise) und 179 der Flur 43 der Gemarkung Grabow. Insgesamt beträgt die Größe des Plangebietes rund 1,12 ha.
Quelle: Geoportal Mecklenburg-Vorpommern, März 2023
Die Kapazitäten der hier bestehenden Lebensmärkte stoßen aufgrund einer erhöhten Nachfragesituation sowie veränderten Gestaltungsanforderungen (breitere Gänge, energetische Bauweise) an ihre Grenzen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Märkte mit einer künftigen Verkaufsfläche von insgesamt etwa 2.860 qm beabsichtigt. Hierzu soll der am 7. März 2008 in Kraft getretene Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg" in Teilen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert werden. Dabei verfolgt die Stadt Grabow folgende Planungsziele:
Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten zur Nahversorgung
Sicherung der Erschließung
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich Artenschutzes, Landschaftspflege, Immissionsschutz und Klimaschutzes
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Hierbei gelten die Vorschriften nach § 13 a BauGB bzw. nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Es wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe umweltbezogener Informationen, von der zusammenfassenden Erklärung sowie von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen abgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Umweltbelange (wie Artenschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz) dennoch geprüft, berücksichtigt und in den Plandokumenten dokumentiert.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“ in der Fassung vom 20. April 2023 sowie die Begründung zum Bebauungsplan mit Anhängen (Grünordnerischer Fachbeitrag von 20. April 2023; Fortschreibung des Fachplans Einzelhandel mit Nahversorgungskonzept für die Stadt Grabow von Juni 2016) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 13. Juli 2023
im Bauamt des Amtes Grabow, Berliner Straße 8a, 19300 Grabow während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 9.00 -13.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00. - 14.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Planunterlagen zur Beteiligung werden auch im Internet unter https://www.grabow.de/oeffentliche-bekanntmachung-des-aufstellungsbeschluss-zur-1-aenderung-des-bebauungsplans-sondergebiet-einzelhandel-am-fliederweg/ veröffentlicht. Stellungnahmen können auch an die E-Mail Adresse: k.jenzen@grabow.de abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung “, welches mit ausliegt.
Grabow, den 15.05.2023
Kathleen Bartels | Siegel |
Bürgermeisterin Stadt Grabow | |