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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“

Quelle: Geoportal Mecklenburg-Vorpommern, März 2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Grabow hat am 10. April 2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg" gebilligt.

Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Stadt Grabow und östlich der Landesstraße 072. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 60/10, 61/4, 63/2, 64/1, 70/3, 71/4, 177 (teilweise) und 179 der Flur 43 der Gemarkung Grabow. Insgesamt beträgt die Größe des Plangebietes rund 1,12 ha.

Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans (Geltungsbereich ist umrandet):

Die Kapazitäten der hier bestehenden Lebensmärkte stoßen aufgrund einer erhöhten Nachfragesituation sowie veränderten Gestaltungsanforderungen (breitere Gänge, energetische Bauweise) an ihre Grenzen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Märkte mit einer künftigen Verkaufsfläche von insgesamt etwa 2.860 qm beabsichtigt. Hierzu soll der am 7. März 2008 in Kraft getretene Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg" in Teilen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert werden. Dabei verfolgt die Stadt Grabow folgende Planungsziele:

  • Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Lebensmittelmärkten zur Nahversorgung
  • Sicherung der Erschließung
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich Artenschutzes, Landschaftspflege, Immissionsschutz und Klimaschutzes

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Hierbei gelten die Vorschriften nach § 13 a BauGB bzw. nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Es wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe umweltbezogener Informationen, von der zusammenfassenden Erklärung sowie von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen abgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Umweltbelange (wie Artenschutz, Landschaftsbild, Klimaschutz) dennoch geprüft, berücksichtigt und in den Plandokumenten dokumentiert.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“ in der Fassung vom 13. Februar 2024 und die Begründung zum Bebauungsplan mit Anhängen (Grünordnerischer Fachbeitrag von 13. Februar 2024; Artenschutzbetrachtung von September 2023; Schallgutachten vom 03. November 2023; Fortschreibung des Fachplans Einzelhandel mit Nahversorgungskonzept für die Stadt Grabow von Juni 2016 und wassertechnischer Kommentar vom 24. März 2024) sowie die Auswertungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung (zur Kenntnis) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 10.Juli 2024

im Internet unter:

https://www.grabow.de/oeffentliche-auslegung-zur-1-aenderung-des-bebauungsplans-sondergebiet-einzelhandel-am-fliederweg/

sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg- Vorpommern

https://bplan.geodaten-mv.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in der Zeit vom 10.Juni 2024 bis einschließlich 10. Juli 2024 im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

9.00 - 13.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -16.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (bauleitplanung@grabow.de) 038756/503-83).

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information-nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung ", welches mit ausliegt.