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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karstädt

Übersichtsplan mit Darstellung der Ausgrenzung des gesamten Gemeindegebiets der Gemeinde Karstädt (Quelle OpenStreetMap, QGis 2026)

Betr.:

Bekanntmachung über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Karstädt gern.§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit§ 5 Abs. 2b) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karstädt hat in ihrer Sitzung am 09.05.2026 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie" für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Karstädt beschlossen.

Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Für das Gemeindegebiet werden potenziell geeignete Windeignungsgebiete herausgearbeitet.

Planungsziele sind:

  • Herausarbeitung einer Umgrenzung der Fläche und entsprechende Begründung,
  • Überprüfung möglicher Standorte innerhalb von Sondergebieten
  • Regelung der Steuerung von Prototypen für Windenergieanlagen innerhalb von Eignungsgebieten

Die Gemeinde Karstädt, Amt Grabow, Landkreis Ludwigslust-Parchim verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan einschließlich 1. Änderung. Im wirksamen Flächennutzungsplan werden keine Flächen untersucht oder dargestellt, die potenziell für die Windnutzung geeignet sein können.

Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie für das Gemeindegebiet soll daher die Untersuchung, Ausweisung und Darstellung von Flächen für die Windenergie im Sinne von Beschleunigungsgebieten gern. § 249c BauGB umfassen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Karstädt, den 18.05.2026

 

 

gez. Arnd Baerwinkel
Bürgermeister Gemeinde Karstädt