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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grabow

Erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“

Die Stadtvertretung der Stadt Grabow hat am 16. Juli 2025 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg" gebilligt und die er-neute öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Stadt Grabow und östlich der Landesstraße 72. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 60/10, 61/4, 63/2, 64/1, 70/3, 71/4, 177 (teilweise) und 179 der Flur 43 der Ge-markung Grabow. Insgesamt beträgt die Größe des Plangebietes rund 1,1 ha.

Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans (Geltungsbereich ist umrandet):

Die Kapazitäten der hier bestehenden Lebensmittelmärkte stoßen aufgrund einer erhöhten Nachfragesituation sowie veränderten Gestaltungsanforderungen (breitere Gänge, energetische Bauweise) an ihre Grenzen. Aus diesem Grund sind eine Erweiterung der Märkte und Erhöhung der Verkaufsfläche beabsichtigt. Hierzu soll der am 7. März 2008 in Kraft getretene Bebau-ungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg" in Teilen der zeichnerischen und textli-chen Festsetzungen geändert werden. Dabei verfolgt die Stadt Grabow folgende Planungsziele:

  • Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Le-bensmittelmärkten zur Nahversorgung
  • Sicherung der Erschließung
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich Artenschutzes, Land-schaftspflege, Immissionsschutz und Klimaschutzes

Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sons-tigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der öffent-lichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Planunterlagen überarbeitet und die Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren in ein Regelverfahren geändert. Die Änderungen machen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung sowie eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im Regelverfahren mit mehrstufigem Beteiligungs-verfahren gemäß §§ 3, 4 und 4 a BauGB durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Darüber hinaus wird eine UVP-Prüfung erstellt.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten oder Auswertungstabellen) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern;

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Umweltverträglichkeitsbericht (UVP-Bericht) zu den Themen: Schutzgebiete und -ob-jekte nach Naturschutzrecht, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Boden-denkmale sowie den Schutzgütern: Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, Arten und Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter;

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die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Ge-räuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Klima, Artenschutz, Baumschutz, Boden, verkehrliche Erschließung.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Fliederweg“ in der Fassung vom 13. Mai 2025 und die Begründung zum Bebauungsplan mit Anhängen (Umweltbericht; Artenschutzuntersuchung; Schallgutachten; Fortschreibung des Fachplans Einzelhandel für die Stadt Grabow; Verträglichkeitsgutachten / Auswirkungsanalyse Einzel-handel; Versickerungsnachweis für Niederschlagswasser, Verkehrsuntersuchung / Kennzei-chenerfassung, UVP-Bericht) sowie die Auswertungstabellen der vorherigen Beteiligungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 05.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025

im Internet unter:

https://www.grabow.de/erneute-oeffentliche-auslegung-zur-1-aenderung-des-bebauungsplans-sondergebiet-einzelhandel-am-fliederweg/

sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg- Vorpommern

https://bplan.geodaten-mv.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in der Zeit vom 05.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

9.00 - 13.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 14.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (bauleitplanung@grabow.de oder telefonisch über 038756/503-83).

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem schriftlichem Wege oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.