Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat im Flurbereinigungsverfahren A 14 Dergenthin eine vorläufige Anordnung erlassen. Hintergrund ist die Bereitstellung von Flächen für den Bau der Bundesautobahn 14 sowie damit verbundene Folgemaßnahmen.
Die Anordnung tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Die vollständigen Unterlagen mit Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung und Anlagen liegen unter anderem im Amt Grabow, Am Markt 1, 19300 Grabow, während der Öffnungszeitenzeiten zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich sind die Unterlagen online auf der Internetseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung abrufbar:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/flurneuordnung/informationenzubov/a14fbv45der59thn/
Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Grabow unter Ortsrecht der Stadt Grabow „Bekanntmachungen“: