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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Brunow

Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Brunow über die Klarstellung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Brunow; Digitale Katasterkarte im Maßstab 1 : 10.000, Landesamt für Innere Verwaltung M-V, 2025

Satzung zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Brunow über die Klarstellung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Brunow einschließlich 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunow hat am 24. Juni 2026 die Aufstellung der Aufhebung der Satzung der Gemeinde Brunow über die Klarstellung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Brunow beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Beschluss zur Billigung des Entwurfes gefasst und über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Für den Ortsteil Brunow in der Gemeinde Brunow wurde im Jahr 2000 eine Satzung zur Klarstellung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brunow erstellt. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung gemäß § 34 BauGB wurde am 25. Februar 2003 beschlossen und mit Bekanntmachung vom 18. Mai 2004 rechtskräftig. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den gesamten Ortsteil Brunow der Gemeinde und ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Aufgrund der baulich-räumlichen Entwicklung des Ortsteils in den vergangenen Jahren besteht nun das Erfordernis, die bestehende Satzung zu überarbeiten und gemäß § 34 Abs. 4 BauGB neu festzusetzen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Schaffung angemessener Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil ist daher eine Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen erforderlich. Somit ist eine Aufhebung der bestehenden Satzung erforderlich.

 

 

Parallel zur Aufhebung der bisherigen Satzung wird eine neue Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt, die sowohl die zwischenzeitlich erfolgte Siedlungsentwicklung berücksichtigt als auch geeignete Flächenreserven für eine künftige bauliche Entwicklung des Ortsteils ausweist.

Die Aufhebung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 (4) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Brunow über die Klarstellung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Brunow einschließlich der 1. Änderung in der Fassung vom 8. Juni 2026 und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026

im Internet unter: https://www.grabow.de/stadt-grabow/ortsrecht/ortsrecht-gemeinde-brunow/

sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg- Vorpommern: https://bplan.geodaten-mv.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (bauleitplanung@grabow.de oder telefonisch über 038756/503-83).

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem schriftlichen Wege oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information-nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung" welches mit ausliegt.

Brunow, den 23. Juli 2026

gez. Heike Bartczak
Bürgermeisterin