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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Brunow

Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Brunow über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteil und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung für den Ortsteil Brunow; Digitale Katasterkarte im Maßstab 1 : 10.000, Landesamt für Innere Verwaltung M-V, 2025

Satzung der Gemeinde Brunow über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteil und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung für den Ortsteil Brunow

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunow hat am 24. Juni 2026 die Aufstellung der Satzung der Gemeinde Brunow über die Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Ortsteil Brunow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie den Billigungsbeschluss zum Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den gesamten Ortsteil Brunow der Gemeinde Brunow und ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

Für den Ortsteil Brunow in der Gemeinde Brunow ist 2004 die 1. Änderung der Innenbereichssatzung gemäß § 34 BauGB beschlossen worden. Aufgrund der baulich-räumlichen Entwicklung des Ortsteils in den vergangenen Jahren ist eine Überarbeitung und Neufestlegung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erforderlich. Ziel und Zweck der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brunow ist es,

die Grenzen des Innenbereichs für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen (Klarstellung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und

durch die Ergänzung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Ergänzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) einen geschlossenen und einheitlichen Ortsrand zu schaffen.

Die Satzungen werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verbunden.

Mit der Satzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Ortsteil Brunow entsprechende städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dies betrifft einerseits die Rechtssicherheit für Baumaßnahmen im Bestand sowie für die Bebaubarkeit von bestehenden Baulücken. Andererseits ist es Ziel der Satzung, für die Ergänzungsflächen Baurecht zu schaffen. Mit der Ergänzungssatzung sollen einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, die durch die bauliche Nutzung angrenzender Bereiche entsprechend geprägt sind. Dadurch sollen Bauvorhaben ermöglicht werden, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und eine ortsangepasste künftige Entwicklung der Siedlung sichern. Demgegenüber sollen einzelne, nicht mehr benötigte oder bereits durch außenbereichstypische Nutzungen geprägte Flächen der ehemaligen Satzung aus dem Geltungsbereich der Satzung ausgenommen werden.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung besteht aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Als Plangrundlage dient das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) des Fachdienstes Kataster- und Vermessung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Stand Juli 2025. Ihr ist diese Begründung beigefügt.

Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 (4) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen. Ausgleichsmaßnahmen für die durch die Satzung ausgelösten Eingriffe sind im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und festzulegen.

Die Satzung der Gemeinde Brunow über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Ergänzung für den Ortsteil Brunow in der Fassung vom 8. Juni 2026 und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026

im Internet unter: https://www.grabow.de/stadt-grabow/ortsrecht/ortsrecht-gemeinde-brunow/ sowie über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg- Vorpommern: https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Amt Grabow, 19300 Grabow, Am Markt 1, Haus 2, Bauamt, Erdgeschoss im Flurbereich, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (bauleitplanung@grabow.de oder telefonisch über 038756/503-83).

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@grabow.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem schriftlichen Wege oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information-nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bauleitplanung" welches mit ausliegt.

Brunow, den 23. Juli 2026

gez. Heike Bartczak
Bürgermeisterin