Übersichtsplan des geplanten Geltungsbereiches des sachlichen Teilnutzungsplanes "Windenergie" der Gemeinde Milow
Hier: Bekanntmachung über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie" für Teilflächen der Gemeinde Milow in den Gemarkungen Krinitz und Deibow
Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2026 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes (sTFNP) „Windenergie" für Teilflächen der Gemeinde Milow in den Gemarkungen Krinitz und Deibow beschlossen.
Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes wird die Ausweisung eines Windenergiegebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Milow angestrebt.
Innerhalb des Geltungsbereiches mit einer Größe von ca. 262 ha (siehe Übersichtsplan) soll ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung" gern. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt werden.
Milow, den 23.07.2026