Die direkte Nähe zur Autobahn A14 mit eigenem Autobahnanschluss bietet für Grabow einen enormen Standortvorteil, wenn es um mögliche Ansiedlungen neuer Unternehmen entlang der Strecke geht. Genau dieser Vorteil mündete bereits 2015 per Aufstellungsbeschluss in das geplante Gewerbegebiet „Gewerbepark A14“. Seit nunmehr fast vier Jahren ist das Gebiet mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan für Gewerbe belegt und die Gesamtgröße von rund 40 ha mittlerweile ausgebucht. Und die Nachfrage wächst weiter.
Die steigende Nachfrage nach zusammenhängenden Flächen für Gewerbegebiete entlang der A14 im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird sowohl seitens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg als auch durch eine Studie der cima zu künftigen Gewerbeflächenbedarfen bestätigt. Doch für eine mögliche Erweiterung des „Gewerbeparks A14“ liegt derzeit nur ein Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2020 mit einer Größe von 98 ha vor. Weitere Verfahrensschritte sind hierzu noch nicht durchgeführt worden. Wie groß die Erweiterungsfläche tatsächlich werden kann, wird auch hier unter anderem die Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen.
Jedoch kann mit dem Bau der Erschließung im Bereich der rechtskräftig festgesetzten Gewerbeflächen und der Ansiedlung der Unternehmen nicht begonnen werden. Das liegt an der von der Landesforst am 06.07.2022 verfassten Waldumwandlungsgenehmigung der betroffenen 38,62 ha Waldfläche, die die notwendige Rodung der dort vorhandenen Waldfläche für die Erschließung des Gewerbegebietes umfasst. Diese Genehmigung stößt beim BUND auf Gegenwehr und wird aktuell vorm Schweriner Verwaltungsgericht beklagt – das führt zur Blockade des Projektes.
Doch wie steht es um die Fakten hinter dem Verfahren? Die Antworten finden sich unter anderem im Gewerbeflächenkonzept REK A14 der cima sowie in der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Waldumwandlung. Darin wird deutlich, dass im Vorfeld eine intensive Prüfung von Alternativstandorten durchgeführt werden musste, die jedoch ergebnislos war - ein wesentlicher Aspekt bei der Auswahl des Standortes sowie auch für die Zustimmung durch die Landesforst. Ebenso war eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung Bestandteil des Prozesses, ohne deren positives Ergebnis eine Umwandlung aussichtslos wäre. Einsehbar ist diese Prüfung in Gänze auf der Seite des Verbundes für Umweltprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de).
Interessant ist außerdem die Klassifizierung der Waldfläche im geplanten Gewerbegebiet: So besagt der Waldumwandlungsbescheid der Landesforst, dass der dortige Kiefernwald in seiner Nutzfunktion als „ziemlich schwach produktiver Standort“ eingestuft wird. Insgesamt wird die Waldfläche mit einem unterdurchschnittlichen Waldfunktionswert eingestuft. Zudem befanden sich im geplanten Gewerbegebiet sowie auf der möglichen Erweiterungsfläche Munitionsreste aus dem 2. Weltkrieg und der späteren Nutzung durch die sowjetische Armee, die bereits seit April 2024 beseitigt sind.
Der Bau des Gewerbegebietes setzt eine qualitative Aufforstung voraus, die ausschließlich im Grabower Amtsgebiet und bereits zu 97 % umgesetzt wurde. Dabei handelt es sich im Speziellen um die Gebiete Hornwald, Steesow, Alte Eldeniederung, Ziegelscheune, Windgebiet Kremmin, Wanzlitzer Moor, Am Toten Mann, Fresenbrügge und den Garagenkomplex Grabow, die vorher kein Wald waren und durch die Aufforstung mit Arten wie Stieleiche, Rotbuche oder Bergahorn aufgewertet wurden. Mit einer Gesamtsumme von 45,45 ha übersteigen die Ersatzaufforstungsflächen die geplante Rodungsfläche von 38,62 ha erheblich. Die Aufforstungsflächen vergrößern bestehende Waldgebiete und haben u.a. positive Auswirkungen auf das lokale Klima, die Temperaturregulierung, den regionalen Wasserhaushalt sowie auf Flora und Fauna.
Die Stadt Grabow hat sich zudem selbst auferlegt, den geplanten Gewerbepark als Grünes Gewerbegebiet anzulegen. So soll zum Beispiel die Energieversorgung aus lokalen erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. (Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.gruene-gewerbegebiete.de)
Für Grabow hat der „Gewerbepark A14“ zukunftsweisenden Charakter, denn klar ist: Wird die Umsetzung des Gewerbegebietes an diesem Standort verhindert oder längerfristig blockiert, ziehen Investoren über Kurz oder Lang weiter und was bleibt, ist nur der Wunsch nach einer wirtschaftlichen Weiterentwicklung Grabows, die uns essentielle finanzielle Spielräume für die Gestaltung unserer Stadt ermöglichen würde.