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Grabower Amtsanzeiger
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Kein Platz für Aufkleber auf Verkehrszeichen

In letzter Zeit ist im Amtsbereich Grabow vermehrt festzustellen, dass Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und insbesondere Schilder mit Aufklebern, häufig mit Bezug zum F.C. Hansa Rostock, beklebt werden.

Was von den Verursachern möglicherweise als Ausdruck der Verbundenheit mit einem Verein oder als vermeintlich harmlose Aktion angesehen wird, verursacht in der Praxis unnötige Arbeit und Kosten für die Allgemeinheit.

Verkehrszeichen erfüllen eine wichtige Funktion für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Sie müssen jederzeit eindeutig erkennbar und lesbar sein. Aufkleber können die Erkennbarkeit beeinträchtigen und insbesondere bei reflektierenden Verkehrszeichen auch deren Wirkung bei Dunkelheit verschlechtern.

Darüber hinaus lassen sich die Aufkleber oftmals nur mit erheblichem Aufwand entfernen. Je nach verwendetem Klebstoff kann dabei auch die reflektierende Oberfläche des Verkehrszeichens beschädigt werden. Im schlimmsten Fall ist eine Reinigung nicht mehr möglich und das gesamte Schild muss ausgetauscht werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt letztlich die Allgemeinheit.

Das Amt für Ordnung und Soziales weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Verkehrszeichen und andere öffentliche Einrichtungen keine Flächen für Aufkleber, Fanbotschaften oder sonstige Beklebungen sind. Das unbefugte Bekleben stellt eine Beschädigung bzw. Verunreinigung fremden Eigentums dar und kann entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir appellieren deshalb insbesondere auch an Eltern, Vereine und Jugendliche, für dieses Thema zu sensibilisieren:

Fanliebe darf gerne sichtbar sein, aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des öffentlichen Eigentums.

Wer Beobachtungen zu entsprechenden Beklebungen macht oder Hinweise auf Verursacher geben kann, kann sich an das Amt für Ordnung und Soziales, wenden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, unsere Verkehrszeichen sauber, sichtbar und funktionsfähig zu halten.

Amt für Ordnung und Soziales