Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow (Teilbereich der 5. Änderung des BP Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbetrachtung / Umweltbericht

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 05. Januar 2023 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrifft einen kleinen Bestandteil der Schloss Pötenitz gehörenden denkmalgeschützten Gartenanlage. Gleichzeitig ist der Änderungsbereich Bestandteil der in Aufstellung befindlichen 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“. Der Änderungsbereich des FNP liegt im Nordosten des Pangebiets.

Ziel ist es, die im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung neuen Flächenzuschnitte mit ihren Geometrien in der vorbereiteten Bauleitplanung darzustellen. Die angestrebten Arten der Flächennutzungen bleiben erhalten. Die vorliegende Änderung des FNP geschieht im Parallelverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen; der Änderungsbereich ist gelb gekennzeichnet.

Übersichtsplan

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung liegt in der Zeit

vom 06. Februar 2023 bis einschließlich 16. März 2023

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, während folgender Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag:

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeits-beteiligung zur Einsichtnahme eingestellt.

Die Verträglichkeit der Planung mit den Natura-2000-Gebieten wurde bereits in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) nachgewiesen. Als umweltbezogene Informationen werden die entsprechenden Vorprüfungen nochmals mit ausgelegt:

-

Natura 2000 - Vorprüfung GGB DE 2031-301 Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß

-

Natura 2000 - Vorprüfung VSG DE 2031-471 Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen hervorgebracht werden.

-

Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg

-

E-Mail: s.mueller@schoenberger-land.de.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind die jeweils aktuellen Anforderungen des Amtes Schönberger Land unbedingt einzuhalten.

Hinweise zu COVID-19

Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich - vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellungnahme zu wählen.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Dassow, den 17.01.2023

gez. Annett Pahl

(Siegel)

Bürgermeisterin der Stadt Dassow

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17.01.2023 bekannt gemacht.