| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kurzstucken“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst einen Teil der Selmsdorfer Landstraße, Bereiche der Bundesstraße B 104 sowie den Zufahrtsbereich zum Gewerbegebiet Kurzstucken. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Selmsdorfer Landstraße mit einseitigem Geh- und Radweg. Durch die neue Planung ergeben sich auch Änderungen im rechtskräftigen Teilbereich 1 des Bebauungsplanes Nr. 9, da die Erschließungsanlagen im Einfahrtsbereich entsprechend der geänderten Planung angepasst werden müssen.
Der Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird hiermit bekannt gemacht.
Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf
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Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Selmsdorf, den 17.01.2023
| gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
| Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17.01.2023 bekannt gemacht.