Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2022, mit Bearbeitung ohne Maßstab
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.01.2023 den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" im Verfahren gemäß § 13 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil- A) und dem Text (Teil-B) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 40 befindet sich in Rosenhagen und schließt folgende Grundstücke ein:
| - | straßenbegleitende Grundstücke an der „Straße des Friedens“ vom südlichen Ortseingang mit der Hausnummer 1 bis einschließlich Hausnummer 5 auf der westlichen Seite der Straße und mit der Hausnummer 13 bis Hausnummer 19 auf der östlichen Seite der „Straße des Friedens“. |
Der Plangeltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil-A) und dem Text (Teil-B) und die zugehörige Begründung liegen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 21. Februar 2023 bis einschließlich 23. März 2023
im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg während folgender Öffnungszeiten:
| - | Montag - Donnerstag: | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| - | Dienstag und Donnerstag: | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind die jeweils aktuellen Anforderungen des Amtes Schönberger Land unbedingt einzuhalten.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg |
| - | E-Mail: s.mueller@schoenberger-land.de. |
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse: https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsichtnahme eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Der einfache Bebauungsplan Nr. 40 wird im Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich - vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellungnahme zu wählen.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Dassow, den 17.01.2023
| Annett Pahl | (Siegel) |
| Bürgermeisterin der Stadt Dassow | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.01.2023 bekannt gemacht.