Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 5 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses des Amtes Schönberger Land in seiner Sitzung vom 08.12.2022 nachfolgende Satzung erlassen:
Änderung der Satzung
Die Satzung des Amtes Schönberger Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 28.06.2022 wird wie folgt geändert:
Dem § 1 der Verwaltungsgebührensatzung wird folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Soweit Gebühren nach den obenstehenden Regelungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird die Gebühr zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erhoben.
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Schönberger Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Schönberg, den 02.01.2023
| gez. Lenschow | (Dienstsiegel) |
| Amtsvorsteher | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 03.01.2023 bekannt gemacht.