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Uns Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amt Schönberger Land
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1. Änderung zur Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte

Artikel 1

Änderung der Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte

Die Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kulturelle Projekte vom 22. Dezember 2021 wird wie folgt geändert:

Punkt 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Höhe des Zuschusses wird durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg in Einzelfallprüfung vorberaten und letztlich durch den Bürgermeister der Stadt Schönberg bestimmt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung zur Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Schönberg, den 10. Januar 2023

gez. Stephan Korn

(Dienstsiegel)

Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17.01.2023 bekannt gemacht.