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Ausgabe 1/2023
Amt Schönberger Land
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1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) vom 6. Oktober 2020

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2020 (BGBI. I S. 1653) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 4080) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Dassow vom 5. Januar 2023 folgende 1. Änderung zu der Parkgebührenordnung vom 06.10.2020 beschlossen.

§ 1

Der § 2 der Parkgebührenordnung wird wie folgt geändert:

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Dassow, den 17. Januar 2023

gez. Annett Pahl

Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 17.01.2023 bekannt gemacht.