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Ausgabe 1/2023
Amt Schönberger Land
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Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Schönberger Land

Amt Schönberger Land

- Der Amtsvorsteher -

Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Schönberger Land

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2023, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 1. Juli 2023 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden durch das Amt Schönberger Land Änderungsbescheide erstellt.

Gemäß § 12 des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie für die Kleineinleiterabgabe.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, einzulegen.

Bitte beachten Sie:

Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im Internet unter www.schoenberger-land.de verwenden. Eine formlose Erteilung ist ebenfalls möglich.

Bei Fragen vereinbaren Sie einen Termin oder wenden Sie sich bitte telefonisch an:

Frau Koppelwiser (Tel.: 038828/330-1204, E-Mail: p.koppelwiser@schoenberger-land.de) oder Frau Kort (Tel.: 038828 330-1205, E-Mail: r.kort@schoenberger-land.de).

Schönberg, 03.01.2023

gez. Lenschow

Amtsvorsteher

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 03.01.2023 bekannt gemacht.