Quelle: ©GeoBasis-DE/M-V 2022, mit Bearbeitung ohne Maßstab
Amt Schönberger Land
| Betrifft: | Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB |
| hier: | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.11.2023 den einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil- A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil-B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 befindet sich in Rosenhagen und schließt folgende Grundstücke ein:
| - | straßenbegleitende Grundstücke an der „Straße des Friedens" vom südlichen Ortseingang mit der Hausnummer 1 bis einschließlich Hausnummer 5 auf der westlichen Seite der Straße und mit der Hausnummer 13 bis Hausnummer 19 auf der östlichen Seite der „Straße des Friedens“. |
Der räumliche Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" und die Begründung dazu von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der in Kraft getretene einfache Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" und die zugehörige Begründung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse http://www.schoenbecier-land.de/Bekanntmachungen sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes hingewiesen:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des einfachen Bebauungsplan Nr. 40 schriftlich gegenüber der Stadt Dassow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. |
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
Dassow, den 16.01.2024
| gez. Annett Pahl | (Siegel) |
| Bürgermeisterin der Stadt Dassow | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.01.2024 bekannt gemacht.