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Ausgabe 1/2024
Amt Schönberger Land
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung einer Hundesteuer

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Dassow vom 26.09.2023 nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24.11.2022 wird wie folgt geändert:

Der § 7 (Steuerermäßigung) Satz 1 wird um die Ziffer 8 ergänzt und erhält folgende Fassung:

„aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins übernommen werden. Die Steuerermäßigung beginnt am Ersten des Monats, in dem die Hundehaltung beginnt und gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. Sie gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung einer Hundesteuer tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dassow, 07.11.2023

gez. Annett Pahl

(Dienstsiegel)

Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 04.01.2024 bekannt gemacht.